Ergotherapie
Definition
Ergotherapie (griech.)
Ergo - sich selbst
Therapie - helfen/heilen
Anleitung zur Selbsthilfe/Selbstheilung
Über Ergotherapie
In einer modernen Medizin, in der die Rehabilitation des kranken und behinderten Menschen immer größeren Raum einnimmt, ist die Ergotherapie nicht mehr wegzudenken. Zusammen mit der Krankengymnastik ist die Ergotherapie eine der wichtigsten Heilmaßnahmen der Rehabilitation von Kranken und Behinderten. Unter ärztlicher Überwachung sollen sie dazu dienen, die Wiederherstellung und den bestmöglichen Gebrauch aller Funktionen von Körper und Geist zu fördern, mit dem Ziel, kranken und behinderten Menschen zu helfen, ihre beruflichen, sozialen und häuslichen Bedürfnisse zu erfüllen und am Leben in seinem umfassendsten Sinn teilhaben zu können. Beschäftigungstherapie wird vornehmlich dort wirksam, wo es um die Förderung von Grundfunktionen beim Kranken und Behinderten und das Teilhaben am Alltagsleben geht, während die Arbeitstherapie auf die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit ausgerichtet ist.
Quelle ( "Gesetz über den Beruf des Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten" Autor: Dohm-Raps ISBN 3-88239-003-4)
Maßnahmen der Ergotherapie
Die Maßnahmen der Ergotherapie (Beschäftigungs- und Arbeitstherapie) dienen der Wiederherstellung, Entwicklung, Verbesserung, Erhaltung oder Kompensation der krankheitsbedingt gestörten motorischen, sensorischen, psychischen und kognitiven Funktionen und Fähigkeiten.
Sie bedienen sich komplexer aktivierender und handlungsorientierter Methoden und Verfahren, unter Einsatz von adaptiertem Übungsmaterial, funktionellen, spielerischen, handwerklichen und gestalterischen Techniken sowie lebenspraktischen Übungen.
Sie umfassen auch Beratungen zur Schul-, Arbeitsplatz-, Wohnraum- und Umfeldanpassung.
Maßnahmen der Ergotherapie dürfen bei Kindern dann nicht verordnet werden, wenn an sich störungsbildspezifische heilpädagogische/sonderpädagogische Maßnahmen zur Beeinflussung geboten sind. Sind heilpädagogische oder sonderpädagogische Maßnahmen nicht durchführbar, dürfen Maßnahmen der Ergotherapie nicht an deren Stelle verordnet werden. Neben heilpädagogischen Maßnahmen darf die Ergotherapie nur bei entsprechender medizinischer Indikation verordnet werden. Zu den Maßnahmen der Ergotherapie gehören die nachstehend genannten verordnungsfähigen Heilmittel. Die in Anlage 2 dieser Richtlinien genannten Maßnahmen, deren therapeutischer Nutzen nach Maßgabe der Anlage 1 nicht nachgewiesen ist und Maßnahmen, die der persönlichen Lebensführung zuzuordnen sind, sind keine verordnungsfähigen Heilmittel i.S. dieser Richtlinien. Gleiches gilt für den Einsatz von Maßnahmen, deren therapeutischer Nutzen nachgewiesen, jedoch nicht für die in der Anlage 2 genannte Indikation anerkannt ist.
1. Motorisch-funktionelle Behandlung
Eine motorisch-funktionelle Behandlung dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Störungen der motorischen Funktionen mit und ohne Beteiligung des peripheren Nervensystems und der daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen. Sie umfasst insbesondere Maßnahmen zum/zur
- Abbau pathologischer Haltungs- und Bewegungsmuster,
- Aufbau und Erhalt physiologischer Funktionen,
- Entwicklung oder Verbesserung der Grob- und Feinmotorik, Entwicklung oder Verbesserung der Koordination von Bewegungsabläufen und der funktionellen Ausdauer,
- Verbesserung von Gelenkfunktionen, einschl. Gelenkschutz,
- Vermeidung der Entstehung von Kontrakturen,
- Narbenabhärtung, Desensibilisierung bzw. Sensibilisierung einzelner Sinnesfunktionen,
- Schmerzlinderung, Erlernen von Ersatzfunktionen,
- Verbesserung der eigenständigen Lebensführung, auch unter Einbeziehung technischer Hilfen.
2. Sensomotorisch-perzeptive Behandlung
Eine sensomotorisch-perzeptive Behandlung dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Störungen der sensomotorischen und perzeptiven Funktionen mit den daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen. Sie umfasst insbesondere Maßnahmen zum/zur
- Desensibilisierung und Sensibilisierung einzelner Sinnesfunktionen,
- Koordination, Umsetzung und Integration von Sinneswahrnehmungen,
- Verbesserung der Körperwahrnehmung, Hemmung und Abbau pathologischer Haltungs- und Bewegungsmuster und Bahnung normaler Bewegungen,
- Stabilisierung sensomotorischer und perzeptiver Funktionen mit Verbesserung der Gleichgewichtsfunktion,
- Kompensation eingeschränkter praktischer Möglichkeiten durch Verbesserung der kognitiven Funktionen, Erlernen von Ersatzfunktionen, Entwicklung und Verbesserung im situationsgerechten Verhalten und der zwischenmenschlichen Beziehungen,
- Erlangen der Grundarbeitsfähigkeiten,
- Verbesserung der Mund- und Essmotorik,
- Verbesserung der eigenständigen Lebensführung, auch unter Einbeziehung technischer Hilfen.
3. Hirnleistungstraining / neuropsychologisch orientierte Behandlung
Ein Hirnleistungstraining - eine neuropsychologisch orientierte Behandlung - dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Störungen der neuropsychologischen Hirnfunktionen, insbesondere der kognitiven Störungen und der daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen. Sie umfasst insbesondere Maßnahmen zum/zur
- Verbesserung und Erhalt kognitiver Funktionen wie Konzentration, Merkfähigkeit, Aufmerksamkeit, Orientierung, Gedächtnis sowie Handlungsplanung und Problemlösung,
- Erlangen der Grundarbeitsfähigkeiten,
- Verbesserung der eigenständigen Lebensführung, auch unter Einbeziehung technischer Hilfen.
4. Psychisch-funktionelle Behandlung
Eine psychisch-funktionelle Behandlung dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Störungen der psychosozialen und sozioemotionalen Funktionen und den daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen. Sie umfasst insbesondere Maßnahmen zum/zur
- Verbesserung und Stabilisierung der psychischen Grundleistungsfunktionen wie Antrieb, Motivation, Belastbarkeit, Ausdauer, Flexibilität und Selbständigkeit in der Tagesstrukturierung,
- Verbesserung eingeschränkter körperlicher Funktionen wie Grob-und Feinmotorik, Koordination und Körperwahrnehmung,
- Verbesserung der Körperwahrnehmung und Wahrnehmungsverarbeitung,
- Verbesserung der Realitätsbezogenheit, der Selbst- und Fremdwahrnehmung,
- Verbesserung des situationsgerechten Verhaltens, auch der sozioemotionalen Kompetenz und Interaktionsfähigkeit, - Verbesserung der kognitiven Funktionen,
- Verbesserung der psychischen Stabilisierung und des Selbstvertrauens,
- Verbesserung der eigenständigen Lebensführung und der Grundarbeitsfähigkeiten.
5. Therapieergänzende Maßnahmen
Die nachstehend genannten Maßnahmen können als therapeutisch erforderliche Ergänzung nach Vorgabe des Heilmittelkatalogs nur als ergänzendes Heilmittel zu den Heilmitteln nach 1. bis 2. verordnet werden.
- Thermotherapie (Wärme-/Kältetherapie)
Die thermischen Anwendungen (Wärme-/Kältetherapie, vgl. Nr. 17.7) sind zusätzlich zu einer motorisch-funktionellen oder sensomotorisch-perzeptiven Behandlung als ergänzendes Heilmittel dann verordnungsfähig, wenn sie einer notwendigen Schmerzreduzierung bzw. Muskeltonus-regulation dienen. - Herstellung und Anpassung temporärer ergotherapeutischer Schienen
Die Herstellung und individuelle Anpassung von temporären ergotherapeutischen Schienen ist als zusätzliche Maßnahme zu einer motorisch-funktionellen oder sensomotorisch-perzeptiven Behandlung als ergänzendes "Heilmittel" dann verordnungsfähig, wenn dies zur Durchführung der ergotherapeutischen Behandlung notwendig ist.
